Anträge stellen

Wenn du Anträge stellen möchtest, ist das Studierendenparlament vermutlich nicht der falsche Ort. Beachte aber die folgenden drei Tipps, damit dein Antrag eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, angenommen zu werden:

(1) Ist der Antrag überhaupt förderungsfähig?

Nicht jedes Projekt darf von uns gefördert werden. Gerade wenn es um Geld geht, müssen wir Anträge ablehnen, wenn diese keinen Bezug zur Studierendenschaft haben.

Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz dürfen wir Projekte zu den folgenden Themen fördern:

  1. Wahrnehmung der Interessen der Studierenden,
  2. Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft der Studierenden zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,
  3. Förderung der geistigen und musischen Interessen der Studierenden,
  4. Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen,
  5. Unterstützung der Studierenden bei der Erreichung der Studienziele,
  6. Unterstützung der sozialen, kulturellen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder,
  7. Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden sowie Förderung der Integration ausländischer Studierender und
  8. Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.

Darüber hinaus muss ein Projekt immer auch der Allgemeinheit der Studierenden nützen. Wir können keine Anträge annehmen, die z. B. der Finanzierung einer privaten Feier dienen.

(2) Ist das StuPa auch zuständig?

Nicht für jeden Antrag ist das StuPa auch zuständig.

Anträge, die einen besonderen Bezug zu einer Fachschaft haben, sind am Besten an den jeweiligen Fachschaftsrat zu richten.

Finanzanträge, die insgesamt weniger als 1500 Euro veranschlagen, können und sollen in der Regel an den AStA gerichtet werden.

(3) Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt?

Damit das StuPa Anträge sinnvoll beraten kann, haben diese bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Jeder Finanzantrag muss folgendes enthalten

  1. Kontaktadresse,
  2. Name und Anschrift des/der Finanzreferenten/in bzw. des/der Finanzverantwortlichen,
  3. Bezeichnung und Zusammensetzung der Antragsteller/in,
  4. Projektbeschreibung/Konzept,
  5. detaillierte Aufgliederung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben,
  6. Höhe des beantragten Zuschusses.

Ein Antrag, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf und wird nicht behandelt werden.

Außerdem müssen Anträge unbedingt spätestens 10 Tage vor der StuPa-Sitzung gestellt werden, damit sie behandelt werden können. Dringende Anträge können ausnahmsweise noch später als Initiativanträge behandelt werden, müssen dann aber vom Studierendenparlament zur Behandlung angenommen werden.

(4) Antragstellung

Der Antrag wird am Besten als E-Mail an mitglieder@stupa.uni-potsdam.de verschickt. Dies garantiert, dass er rechtzeitig von den Mitgliedern des Studierendenparlaments behandelt wird. Sofern der Antrag zeitnah zu behandeln ist (z. B. da ein bestimmter Termin ansteht), sollte darauf mit dem Antrag hingewiesen werden.

Wurde der Antrag angenommen, muss die Abrechnung mit dem Finanzreferat des AStA erfolgen. Mehr Informationen dazu findest du auf dessen Webseite.