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====== Die Arbeit des Studierenden-Parlaments ====== | ====== Die Arbeit des Studierenden-Parlaments ====== | ||
- | Die Arbeit des Studierenden-Parlamentes findet in öffentlichen Sitzungen (Plenarsitzungen mit allen Mitgliedern) und in Arbeitskreisen bzw. Kommissionen statt. | + | Die Arbeit des Studierenden-Parlamentes findet in öffentlichen Sitzungen (Plenarsitzungen mit allen Mitgliedern) und in Arbeitskreisen bzw. Kommissionen statt. |
- | ====== Anträge an das Studierenden-Parlament stellen ====== | + | Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.: |
+ | * Beratung über hochschulpolitische Probleme und Beschlussfassung über die grundlegenden Richtlinien der Arbeit der studentischen Selbstverwaltung | ||
+ | * Festlegung der Referate und Wahl der Referentinnen und Referenten des AStA sowie deren Kontrolle | ||
+ | * Beschlussfassung über die Höhe der Studierendenbeiträge | ||
+ | * Beschlussfassung über den Haushalt der Studierendenschaft | ||
+ | * Wahl von Mitgliedern in universitären Gremien und Gremien des Studentenwerkes, | ||
+ | * Änderung der Satzung der Studierendenschaft | ||
+ | * Beschluss über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Studierendenschaften | ||
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- | Jede(r) Studierende kann Anträge zur Behandlung an das StuPa stellen. | ||
- | Besondere formelle Bedingungen an den Antrag gibt es nicht, Name der/des Antragsstellenden sollten erkennbar sein und der ANtrag | + | ====== Anträge an das Studierenden-Parlament ====== |
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+ | Alle Studierenden können Anträge zur Behandlung an das StuPa stellen. | ||
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+ | Besondere formelle Bedingungen an den Antrag gibt es nicht, Name der/des Antragsstellenden sollten erkennbar sein und der Antrag | ||
Anträge werden in der folgenden StuPa-Sitzung behandelt, sofern sie fristgemäß beim Präsidium des StuPa eingegangen sind.\\ | Anträge werden in der folgenden StuPa-Sitzung behandelt, sofern sie fristgemäß beim Präsidium des StuPa eingegangen sind.\\ | ||
- | Dies ist bei regulären Anträgen der Fall, wenn sie per Post oder eMail 10 Tage vor Beginn | + | Dies ist bei regulären Anträgen der Fall, wenn sie **10 Tage vor dem Termin |
- | Nach Verstreichen der Frist besteht die Möglichkeit, | + | Nach Verstreichen der Frist besteht die Möglichkeit, |
- | Bei satzungsändernden Anträgen beträgt die Frist ebenfalls 10 Werktage, hier sind jedoch Initiativanträge nicht zulässig, § 33 Abs. 2 Satzung | + | Bei satzungsändernden Anträgen beträgt die Frist ebenfalls 10 Werktage, hier sind jedoch Initiativanträge nicht zulässig, |
- | Wer Beratung und/oder Unterstützung beim Erstellen von Anträgen benötigt, kann sich gern an das Präsidium wenden. | + | Wer Beratung und/oder Unterstützung beim Erstellen von Anträgen benötigt, kann sich jedezeit |